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Synergy Worldwide Europe BV (hierin nachfolgend als „Synergy“ oder „die Gesellschaft“ bezeichnet) ist der Veranstalter dieses Vertriebssystems in Deutschland. Die unter diesem System vertriebenen Produkte und angebotenen Dienstleistungen sind Nahrungsergänzungsmittel und dazugehörige Produkte und Dienstleistungen, wie sie von Synergy geliefert bzw. erbracht werden („das Synergy-Sortiment“), sowie andere Artikel, welche von Synergy gegebenenfalls vermarkten wird. Die Verkäufe dieser Produkte werden von Synergy-Members getätigt, welche sich an diesem System als Distributoren und Auftragsvermittler beteiligen. Die einzige finanzielle Verpflichtung des Member innerhalb eines Zeitraums von zwölf (12) Monaten ab dem Abschlußdatum des Vertrages (wie nachfolgend definiert) ist der Erwerb eines Annual Business Service. Der Member hat keine weiteren jährlichen finanziellen Verpflichtungen und insbesondere die freie Wahl, irgendwelche Produkte im Rahmen dieses Vertriebssystems zu kaufen oder dies nicht zu tun.
Ich beantrage hiermit die Aufnahme als Synergy-Member („Member“). Ich bestätige, daß die vorstehend angegebenen Informationen richtig sind und daß ich das gesetzliche Alter erreicht habe, um den nachfolgend definierten Vertrag abzuschließen. Meine Unterschrift bescheinigt, daß ich die auf der Rückseite stehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie den Vergütungsplan und die Richtlinien und Verfahren („der Vertrag“) gelesen habe, bevor ich den Antrag und das Vertragsformular unterschrieben habe, und daß mir bekannt ist, (1) daß es außer dem Eingang des Antrags auf Membership bei Synergy, dessen Annahme durch Synergy und dem Erwerb des Annual Business Service keine weiteren Anforderungen gibt, um Synergy-Member zu werden, und (2) daß jeder Bezug von Produkten, Verkaufshilfen, Literatur etc. vollkommen freiwillig ist. Ich verpflichte mich zur Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der derzeitigen Richtlinien und Verfahren und des Vergütungsplans, sowie aller gelegentlich von Synergy herausgegebenen oder geänderten Vertragsdokumente. Mir ist auch bekannt, daß ich, wenn ich mich entscheide, als Sponsor Dritte zur Beteiligung an den Synergy-Geschäftsaktivitäten anzuwerben, keine Vergütung irgendwelcher Art für die Anwerbung als solche erhalten werde und daß ich Vergütungen auf der Grundlage der Aktivitäten anderer Member nur insoweit erhalte, als diese Produktauftträge und Produktlieferungen zur Folge haben.
Der Member bestätigt mit seiner Unterschrift auf diesem Formular, daß er damit einverstanden ist, wenn Synergy seine personenbezogenen Daten sowie alle anderen Daten, welche die vertragliche Zusammenarbeit betreffen, speichert und verarbeitet, und daß er weiterhin damit einverstanden ist, wenn diese Daten, soweit dies für die Durchführung der vertraglichen Zusammenarbeit erforderlich ist, im Rahmen des Synergy-Marketingplans und gemäß dessen Regeln an andere Members der Synergy Verkaufsorganisation sowie an die Mitgliedsunternehmen der internationalen Synergy-Gruppe weitergegeben werden, selbst wenn die Empfänger der Daten in einem Land residieren, in dem es keine Datenschutzgesetze gibt. Auf Wunsch werden Details über die betreffenden Unternehmen und Länder mitgeteilt.
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Unter der Voraussetzung, daß Synergy diesen Antrag auf Membership annimmt und dem Antragsteller das nicht-exklusive Recht einräumt, Produkte und Dienstleistungen, die zum Synergy-Sortiment gehören, zu beziehen, zu vertreiben und allgemein den Absatz dieses Sortiments sowie den Aufbau und die Aktivitäten der Synergy-Vertriebsorganisation zu fördern, stimmt der Member und stimmen alle verbundenen Members hiermit den folgenden Bestimmungen und Bedingungen zu:
1. Der Member hat das nicht-exklusive Recht
- das Synergy-Sortiment als Vertragshändler zu vertreiben,
- den Aufbau und die Aktivitäten der Synergy-Verkaufsorganisation als Handelsvertreter im Nebenberuf zu fördern.
Es wird diese vertraglichen Tätigkeiten stets mit vollem Einsatz ausüben.
Der Member ist sich darüber im Klaren, daß die Höhe seiner Einnahmen und alle anderen Ergebnisse seiner Tätigkeit von den von ihm erzielten Absatzergebnissen und von den Ergebnissen seiner Förderung des Aufbaus und der Aktivitäten der Synergy-Vertriebsorganisation abhängen.
2. Für den Fall, daß Synergy zu der Überzeugung kommt, daß das gemeinsame Interesse der Vertragsparteien am Fortbestand des Unternehmens und seines Vertriebssystems oder die Wahrung der wirtschaftlichen Interessen des gesamten Synergy-Außendienstes es nötig machen, bestimmte Regeln in diesem Vertrag oder in den Synergy Regeln und Verfahren oder im Synergy-Vergütungsplan zu ändern oder zu ergänzen, wird sie den Member rechtzeitig per Einschreiben verständigen und dabei auf das Wirksamkeitsdatum der auf diese Weise mitgeteilten Neuregelung sowie darauf hinweisen, daß diese in Kraft treten wird, sofern er nicht binnen eines Monats nach Eingang des Benachrichtigungsschreibens ebenfalls per Einschreiben widerspricht. Für den Fall, daß eine Einigung nicht zustande kommt, werden SYNERGY und der Member die vertragliche Zusammenarbeit zum nächstmöglichen Kündigungstermin beenden.
3. Weder ein Kauf noch eine sonstige Investition sind erforderlich, um Mitglied zu werden, außer der Zahlung der Jahresgebühr für den Annual Business Service. Weder ein Kauf noch eine sonstige Investition sind erforderlich, um Mitglied zu werden, außer dem Kauf eines ‚Business Manager Pro’. Der Member weiß, daß der Erwerb von Produkten, Dienstleistungen, Verkaufsförderungsmaterial oder Verkaufshilfen, Literatur ebenso wie die Teilnahme an einer von Synergy geförderten Trainingsveranstaltung vollkommen freiwillig ist.
4. Die Vergütung der vom Member geleisteten Dienste richtet sich nach dem jeweils geltenden und veröffentlichten Vergütungsplan (siehe Ziffer 2).
5. Der Member ist ein selbständiger Gewerbetreibender.
Der Vertrag stellt keine Franchise-Vereinbarung dar und begründet kein Anstellungsverhältnis. Er errichtet auch kein Gesellschafts- oder Joint-Venture-Rechtsbeziehung.
Der Member hat weder das Recht noch eine sonstige Befugnis, für Synergy Verbindlichkeiten einzugehen bzw. irgendwelche Stellungnahmen oder Zusicherungen für Synergy abzugeben. Der Member wird in eigener Verantwortung die für seine Synergy-Geschäftstätigkeit vom Gesetz verlangten Steuererklärungen abgeben und die fälligen Steuern bezahlen Weiterhin wird der Member als selbständiger Gewerbetreibender
- die für seine Geschäftstäigkeit geltenden Gesetze und Bestimmungen beachten und
- auf eigene Kosten sein Gewerbe als Synergy-Vertragshändler und –Handelsvertreter bei der zuständigen Kommunalbehörde anzumelden und alle eventuell damit verbundenen Auflagen erfüllen.
6. Jede mündliche oder schriftliche Erklärung, die der Member als selbständiger Gewerbetreibender im Hinblick auf das Synergy-Sortiment und die Synergy-Geschäftsgelegenheit abgibt, muß sich gemäß den ‚Richtlinien und Verfahren’ streng an die von Synergy z.B. in der aktuellen Member- und Verkaufsförderungsliteratur herausgegebenen Informationen halten.
Der Member ist haftbar für alle von ihm abgegebenen Erklärungen, welche von den von Synergy herausgegebenen Informationen abweichen, und wird Synergy von allen Verlusten, Schäden, Ansprüchen, und Kosten, inklusive eventueller Kosten der Rechtsverteidigung, eventueller Gerichtskosten und Geldstrafen freistellen, wenn diese aus derartigen unbefugten Erklärungen des Member erwachsen.
7. Der Vertrag tritt mit der Annahme des Antrags durch Synergy in Kraft und bleibt wirksam, bis er gemäß den Vertragsbestimmungen gekündigt wird. Die Annahme oder Ablehnung des Antrags steht im freien Ermessen des Unternehmens. Die erfolgte Annahme wird dem Mitglied durch die Zuteilung einer Synergy-ID-Nummer mitgeteilt.
Synergy kann diesen Vertrag unter Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich kündigen, wenn Synergy die Vermarktung von Synergy-Produkten und –Dienstleistungen im Wege des Network Marketing in Deutschland einstellt.
8.
- Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von nicht weniger als vierzehn (14) Tagen vom Member jederzeit und von Synergy im Falle der Verletzung einer für die Zusammenarbeit wichtigen Norm in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in den ‚Richtlinien und Verfahren’ oder im ‚Vergütungsplan’ nach freiem Ermessen schriftlich gekündigt werden. Für die Durchführung der Kündigung gelten die Regelungen, die in den Richtlinien und Verfahren enthalten sind.
- Mit dem 1. Werktag eines jeweils neuen Vertragsjahres wird die Zahlung der Gebühr für den Annual Business Service fällig. Synergy wird den Member rechtzeitig, spätestens 14 Tage vor Ablauf des alten Vertragsjahres schriftlich (eMail, Brief , Fax oder eine andere Form der schriftlichen Telekommunikation) auf das Fälligkeitsdatum sowie darauf hinweisen, daß die Vertragsposition des Member erlischt, wenn der fällige Betrag nicht binnen einer Nachfrist von 30 Tagen bei Synergy eingeht.
- Außer in Fällen, in denen die Verpflichtung des Member im Hinblick auf verbotenen Wettbewerb vereinbarungsgemäß über die Kündigung hinaus gelten soll, wird der Member bei Vertragsbeendigung von jeder zukünftigen Vertragshaftung gegenüber Synergy freigestellt.
9. Nach der Kündigung muß der ehemalige Member 12 Monate ab dem Kündigungsdatum des Vertrages warten, bevor es einen neuen Antrag auf Membership stellen kann.
10.
- Sollte der Member den Vertrag mehr als zwei (2) Wochen nach dessen Abschluß kündigen, so hat der Member das Recht, an Synergy alle nicht weiterverkauften Produkte zurückzugeben, die der Member innerhalb eines Zeitraums von neunzig (90) Tagen vor der Kündigung erworben hat, und von Synergy die vom Member bezahlten Produktpreise (inklusive MWSt.) sowie die Kosten für die Rücksendung erstattet zu erhalten, abzüglich
- eines entsprechenden Ausgleichsbetrag für den Wertverlust, wenn ein Rückgabeprodukt wegen eines pflichtwidrigen Tuns oder Unterlassens des Member an Wert verloren hat
- eine angemessene Bearbeitungsgebühr von zehn Prozent (10%) des Preises.
- Wenn Synergy den Membership-Vertrag gekündigt hat, so hat der Member das Recht, an Synergy alle nicht weiterverkauften Produkte zurückzugeben, die der Member innerhalb eines Zeitraums von neunzig (90) Tagen vor der Kündigung erworben hat und von Synergy die vom Member bezahlten Produktpreise (inklusive MWSt.) sowie die Kosten für die Rücksendung erstattet zu erhalten, wobei die Rückerstattung unter der Bedingung erfolgt, dass die Produkte, soweit sie noch nicht im Besitz von Synergy sind, innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen nach der Kündigung an die Adresse geliefert werden, welche in diesem Antragsformular angegeben ist, oder die dem Member seither von Synergy mitgeteilt wurde.
- Die Rückerstattung erfolgt unverzüglich, wenn bzw. sobald die Rückgabeprodukte im Besitz von Synergy sind.
11. Synergy ist berechtigt, einen Eigentumsnachweis zu verlangen, z.B.. Kaufquittungen für die Produkte, für die der Member gemäß dem Vertrag Rückkauf geltend macht.
12. Wenn ein Member in der downline Organisation eines Member seinen Vertrag kündigt oder von Synergy gekündigt wird und irgendwelche Produkte gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgibt bzw. die Gebühren für geleistete Dienste rückerstattet erhält, und wenn der fragliche upline Member auf die fraglichen Beträge Boni oder Provisionen ausgezahlt erhalten hat, so sind diese Boni und Provisionen von dem upline Member zurückzuzahlen und können jederzeit von seinem Synergy-Konto abgezogen werden.
Der Member ist damit einverstanden, dass Rückerstattungszahlungen in der gleichen Form erfolgen wie die ursprüngliche Zahlung und in Übereinstimmung mit dem jeweils gültigen Synergy-Kündigungsverfahren.
13. Wenn der Member als Sponsor für andere Members tätig wird, , so ist dem Member bekannt und er stimmt zu, daß er ernsthafte Anstrengungen unternehmen muß, um laufend den geworbenen Members und deren Team echte Unterstützung und Schulung zu bieten. Dazu gehört die fortlaufende Unterstützung seiner/ihrer Organisation durch Kontakte, Kommunikation, Ermutigungen und Hilfen, einschließlich der Vermittlung von Informationen und Schulungen für die von ihm gesponsorten Members im Zusammenhang mit den gesetzlichen und sonstigen Regeln, die in der Bundesrepublik Deutschland zu beachten sind.
14. Das Startformular mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Richtlinien und Verfahren sowie der Vergütungsplan in ihrer jeweils gültigen Form stellen den gesamten Vertrag zwischen dem Member und Synergy dar. Keine zusätzlichen Zusagen, Erklärungen, Gewährleistungen oder Vereinbarungen irgendwelcher Art sind gültig, sofern sie nicht schriftlich erfolgen und auf Synergy zurückgehen.
Jede Änderung oder Ergänzung von einer oder mehreren der Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Richtlinien und Verfahren oder des Vergütungsplans bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese Regelung gilt auch für diese Schriftformklausel.
15. Wenn Synergy ein dem Unternehmen oder der Member ein ihm zustehendes vertragliches Recht nicht oder verspätet ausübt, so gilt dies nicht als Verzicht auf dieses Recht.
16. Ein Kündigungsschreiben oder jede andere schriftliche Mitteilung, die den Vertrag betrifft oder mit ihm in Zusammenhang steht, muß Synergy bzw. dem Member entweder persönlich oder per Einschreibebrief durch die Post zugestellt werden und zwar an die Adresse auf dem Startformular oder eine andere Adresse, die von der jeweiligen Vertragspartei der anderen mitgeteilt wurde.
17. Sollte eine der Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder unzulässig sein oder werden, so soll dies die Vollziehbarkeit des übrigen Vertrags nicht beeinträchtigen. Jedoch sind die Parteien verpflichtet, unverzüglich zur Vereinbarung einer anderen Regelung zusammenzuwirken, welche die unzulässige oder unwirksame Regelung ersetzt und den mit der ursprünglichen Regelung verfolgten Zweck so weit wie möglich erfüllt.
18. Für die Bestimmungen und Klauseln des Vertrags sowie jede diesbezügliche Auseinandersetzung gilt deutsches Recht und die Vertragsparteien vereinbaren die Zuständigkeit der deutschen Gerichte.
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